Kosten

Gesprächs-Honorare:
  • Erstgespräch telefonisch oder online (30 Minuten) kostenfrei
  • Anamnese (50 Minuten) 125 €
  • Therapiestunde (50 Minuten) 125 €
  • Coaching (50 Minuten) 125 €

Du zahlst die Sitzungen als Privatleistung entweder direkt in bar oder per Überweisung.

Private Krankenversicherung (mögliche Teil-Erstattung)
  • Wenn du privat krankenversichert bist, wurde im Krankenversicherungsvertrag die Übernahme für bestimmte Leistungen festgelegt.
  • Bitte prüfe deine persönlichen Vertragsbedingungen bzw. sprich mit deinem Berater bei der Krankenkasse.
  • Die Rechnungsstellung und Bezahlung für die Therapiestunden erfolgt unabhängig von der Übernahme der Krankenversicherung.
  • Selbstverständlich behandle und berate ich dich auch als Selbstzahler.
Gesetzliche Krankenversicherung (keine Erstattung)
  • Als Heilpraktiker für Psychotherapie habe ich keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.
  • Das bedeutet für dich als Klient, dass du die Therapie-/Beratungs- bzw. Coaching-Stunden bei mir privat bezahlst.
Selbstzahler (keine Erstattung)
  • Psychotherapeutische Behandlungen privat zu bezahlen kann sich als Vorteil erweisen. Du erhältst zeitnah einen Termin, während du als Versicherter einer gesetzlichen Kasse häufig sechs Monate und länger auf einen Therapieplatz wartest.
  • Psychische Diagnosen (sogenannte F-Diagnosen), die vor Beginn einer kassenärztlichen Psychotherapie vom Konsiliararzt gestellt werden, können anderer Stelle zum Problem werden. Dies betrifft – je nach Schweregrad der Diagnose – insbesondere den Wechsel in eine andere Krankenversicherung, den Abschluss einer Lebensversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Verbeamtung. Psychische Diagnosen können hier zu Ablehnungen führen.
  • Bei einer von dir privat gezahlten Psychotherapie hingegen werden keine psychischen Diagnosen aktenkundig.
Steuerliche Absetzbarkeit
  • Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
  • Beruflich veranlasste Coaching-Kosten können unter Umständen von Unternehmen als Betriebsausgaben und von Angestellten im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden. Bitte informiere dich gegebenenfalls bei deinem Steuerberater.
Termine
  • Vereinbarte Termine sind nur für dich reserviert und verbindlich.
  • Eine kostenfreie Absage ist bis 24 Stunden vor Therapiebeginn möglich.
  • Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen ohne Absage stelle ich mein volles Honorar in Rechnung.
Schweigepflicht
  • Als Heilpraktiker für Psychotherapie unterliege ich den vertraglichen Regelungen zur Schweigepflicht.
  • Für das besondere Vertrauensverhältnis zwischen meinen Klienten und mir ist die Schweigepflicht von grundlegender Bedeutung.